
Prozesse vorbereiten
Das BSI erläutert die stufenweise Umsetzung des EU Cyber Resilience Act. Ab 11. September 2026 greifen Meldepflichten für aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Sicherheitsvorfälle.
Auf einen Blick
- Das BSI nennt den 11. September 2026 für neue Meldepflichten.
- Die umfassenden Produktanforderungen gelten laut BSI ab 11. Dezember 2027.
- Hersteller benötigen belastbare Prozesse für Schwachstellenannahme, Bewertung, Eskalation und Nachweisführung.
Warum das wichtig ist
Kurze Meldefristen lassen sich nicht erst im Ernstfall organisatorisch lösen.
Produktsecurity, Incident Response, Recht, Datenschutz und Kommunikation müssen auf denselben Entscheidungsablauf zugreifen.
Wer handeln sollte
- Hersteller digitaler Produkte
- Product-Security- und PSIRT-Teams
- Compliance-, Rechts- und Incident-Response-Verantwortliche
SecurityTalent-Aktionsliste
- Prüfen, welche Produkte und Rollen in den CRA-Anwendungsbereich fallen.
- Eine zentrale Annahme und Triage von Schwachstellen mit klaren Fristen definieren.
- Meldewege, Vertretungen und Freigaben in einem Planspiel testen.
- Technische und organisatorische Nachweise revisionssicher aufbewahren.
Quelle und Zuordnung
Primärquelle: Cyber Resilience Act (CRA)
- Herausgeber
- Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
- Autor / Behörde
- BSI
- Veröffentlicht
- June 11, 2026
- SecurityTalent-Prüfung
- July 18, 2026
Dies ist eine originale Zusammenfassung und Analyse von SecurityTalent auf Grundlage der verlinkten Primärquelle. Es ist keine Wiederveröffentlichung. Prüfen Sie die Quelle, falls sich Fakten, Versionen oder Fristen ändern.